
Hörcenter Dirks betreut Unternehmen direkt vor Ort, und kann in diesem Bereich auf zahlreiche Referenzen verweisen. Nach einer ausführlichen Arbeitsplatzbegehung und Analyse werden adäquate Maßnahmen erarbeitet.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und wir kümmern uns um alles Weitere. Von der Beratung, über eine ggf. nötige Abdrucknahme bei ihren Beschäftigten, die individuelle Anpassung des erforderlichen Gehörschutzes bis hin zur Einweisung in die richtige Pflege und den sachgemäßen Gebrauch.
Richtlinie "Lärm" der EU
Die Richtlinie "Lärm" (2003/10/EG) legt zwei wichtige Grenzwerte
fest:
a)"Erreicht oder überschreitet in einem Arbeitsbereich der Beurteilungspegel
den Wert von 80 dB(A), so handelt es sich um einen Lärmbereich." Ab
diesem Wert muss ein Arbeitgeber Gehörschutz anbieten.
b)"Erreicht oder überschreitet der Beurteilungspegel den Wert von
85 dB(A), so liegt ein kennzeichnungspflichtiger Lärmbereich vor. Dieser
muss gemäß BG-Vorschrift ,Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
am Arbeitsplatz' mit dem Gebotszeichen ,Gehörschutz benutzen' gekennzeichnet
werden." Ab diesem Wert muss am Arbeitsplatz Gehörschutz getragen
werden. Der Beurteilungspegel kennzeichnet die Wirkung eines Geräuschs
auf das Gehör (in der Regel auf acht Stunden bezogen).
Die Leistung am Arbeitsplatz hängt entscheidend vom Lärmpegel
ab. In der Arbeitsstättenverordnung sind folgende Beurteilungspegel
für Arbeitsräume festgelegt:
a) 55 dB(A) bei überwiegend geistigen Tätigkeiten, sowie in Pausen-,
Bereitschafts-, Liege- und Sanitärräumen
b) 70 dB(A) bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten
oder vergleichbaren Tätigkeiten
c) 85 dB(A) bei allen sonstigen Tätigkeiten.
Neu: Die Lärm- und Vibrationsschutz-verordnung vom 6. März 2007
Die "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung" ist die
nationale Umsetzung der EG-Richtlinie "Lärm" (2003/10/EG).
Die Umsetzung dieser EG Richtlinien in Deutschland wurde in 2005 im BMAS
(vormals BMWA) im Rahmen einer "Physikalienverordnung" (PhysV)
vorbereitet. In zwischen werden die EG Richtlinien "Lärm" und "Vibrationen" über
eine separate erste Verordnung umgesetzt. Die "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
(LärmVibrationsArbSchV)" ist mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
(08.03.2007) am Folgetag, 9. März 2007 in Kraft getreten: Bundesgesetzblatt
BGBI I Nr. 8 vom 8. März 2007-04-17
Für den Bereich des Bergrechts wurden die EG Richtlinien "Lärm" und "Vibrationen" bereits
am 19. August 2005 über eine Novelle der Gesundheitsschutz-Bergverordnung
in nationales Recht umgesetzt.























