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Fast nirgendwo sind Menschen dauerhaften Lärmbelastungen ausgesetzt, wie bei der Arbeit. Kontinuierlicher Lärm führt zu Hörschäden und weiteren körperlichen Krankheitssymptomen. Hörcenter Dirks berät Unternehmen, über den bestmöglichen individuellen Gehörschutz für ihre Mitarbeiter.

Hörcenter Dirks betreut Unternehmen direkt vor Ort, und kann in diesem Bereich auf zahlreiche Referenzen verweisen. Nach einer ausführlichen Arbeitsplatzbegehung und Analyse werden adäquate Maßnahmen erarbeitet.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und wir kümmern uns um alles Weitere. Von der Beratung, über eine ggf. nötige Abdrucknahme bei ihren Beschäftigten, die individuelle Anpassung des erforderlichen Gehörschutzes bis hin zur Einweisung in die richtige Pflege und den sachgemäßen Gebrauch.

Richtlinie "Lärm" der EU

Die Richtlinie "Lärm" (2003/10/EG) legt zwei wichtige Grenzwerte fest:
a)"Erreicht oder überschreitet in einem Arbeitsbereich der Beurteilungspegel den Wert von 80 dB(A), so handelt es sich um einen Lärmbereich." Ab diesem Wert muss ein Arbeitgeber Gehörschutz anbieten.
b)"Erreicht oder überschreitet der Beurteilungspegel den Wert von 85 dB(A), so liegt ein kennzeichnungspflichtiger Lärmbereich vor. Dieser muss gemäß BG-Vorschrift ,Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz' mit dem Gebotszeichen ,Gehörschutz benutzen' gekennzeichnet werden." Ab diesem Wert muss am Arbeitsplatz Gehörschutz getragen werden. Der Beurteilungspegel kennzeichnet die Wirkung eines Geräuschs auf das Gehör (in der Regel auf acht Stunden bezogen).

Die Leistung am Arbeitsplatz hängt entscheidend vom Lärmpegel ab. In der Arbeitsstättenverordnung sind folgende Beurteilungspegel für Arbeitsräume festgelegt:
a) 55 dB(A) bei überwiegend geistigen Tätigkeiten, sowie in Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitärräumen
b) 70 dB(A) bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten
c) 85 dB(A) bei allen sonstigen Tätigkeiten.

Neu: Die Lärm- und Vibrationsschutz-verordnung vom 6. März 2007

Die "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung" ist die nationale Umsetzung der EG-Richtlinie "Lärm" (2003/10/EG).
Die Umsetzung dieser EG Richtlinien in Deutschland wurde in 2005 im BMAS (vormals BMWA) im Rahmen einer "Physikalienverordnung" (PhysV) vorbereitet. In zwischen werden die EG Richtlinien "Lärm" und "Vibrationen" über eine separate erste Verordnung umgesetzt. Die "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)" ist mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (08.03.2007) am Folgetag, 9. März 2007 in Kraft getreten: Bundesgesetzblatt BGBI I Nr. 8 vom 8. März 2007-04-17
Für den Bereich des Bergrechts wurden die EG Richtlinien "Lärm" und "Vibrationen" bereits am 19. August 2005 über eine Novelle der Gesundheitsschutz-Bergverordnung in nationales Recht umgesetzt.